Krankenstand
Niemand ist gerne krank, doch leider kommt das halt vor. Wie du dich im Krankenstand richtig verhältst, erfährst du hier.
Wenn du krank wirst, musst du deiner/deinem Arbeitgeber:in unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitteilen. Am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. In den meisten Firmen reicht ein Anruf. Aus Beweisgründen empfehlen wir zusätzlich eine schriftliche Verständigung.
Arbeitgeber:innen haben das Recht, eine Krankenstandbestätigung von dir zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehe daher auf jeden Fall zum Arzt/zur Ärztin und lasse dich krank schreiben. Du musst deiner/deinem Arbeitgeber:in nicht sagen, woran du leidest. Das ist deine Privatsache!
Wenn du zum Beispiel wegen Grippe im Krankenstand bist, darfst du dich nicht im Freien aufhalten bzw. musst dies auf das Allernötigste beschränken (Weg zur Apotheke, Arztpraxis, etc.)
Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall Arzt oder Ärztin beziehungsweise sagt der gesunde Menschenverstand.
Achtung: Du kannst auch im Krankenstand gekündigt werden
Während des Krankenstandes bist du nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen auch viele krank arbeiten. Hierbei gibt es Ausnahmen, beispielsweise dürfen Lehrlinge im Krankenstand, wenn sie sich korrekt verhalten, nicht gekündigt oder entlassen werden.