Lehre
Eine Lehre ist ein Arbeitsverhältnis mit einem besonderen Ausbildungszweck. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer im Berufsausbildungsgesetz oder Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz ist etwas anderes geregelt.
Einen Lehrvertrag per Handschlag gibt es nicht. Andere Arbeitsverträge dürfen zwar auch mündlich abgeschlossen werden, der Lehrvertrag muss aber immer schriftlich sein. Wenn du noch nicht volljährig bist, dann müssen ihn auch deine Erziehungsberechtigen unterschreiben. Das gleiche gilt, wenn du den Lehrvertrag wieder auflösen willst. Wenn in deinem Lehrvertrag etwas steht, dass dir komisch vorkommt, frag bei uns nach, bevor du ihn unterschreibst.
Und zwar auf
- Eine ordnungsgemäße Ausbildung
- Regelmäßigen Lohn (Lehrlingseinkommen)
- Urlaub
- Freistellung für den Berufsschulbesuch
- Bemühen, den Lehrberuf zu erlernen
- Regelmäßiger Besuch der Berufsschule
- Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Sofortige Verständigung bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung
Achtung: Wenn du dich nicht an deine Pflichten hältst, kann dein Lehrverhältnis vorzeitig beendet werden!