Urlaub
Den Urlaubszeitpunkt und die Dauer musst du mit deiner/deinem Arbeitgeber:in vereinbaren. Das bedeutet, dass dich deine Chefin/dein Chef nicht gegen deinen Willen in Urlaub schicken darf. Du darfst aber auch nicht ohne Zustimmung einfach in Urlaub gehen.
Wenn der Krankenstand länger als 3 Tage dauert, dann wird dein Urlaub unterbrochen. Du musst deiner/deinem Chef:in aber eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen. Der Urlaub wird also nicht durch den Krankenstand verlängert.
Urlaubsentgelt: Auch wenn du Urlaub hast und daher keine Arbeit leistest, bekommst du Geld. Das nennt sich Urlaubsentgelt und umfasst den Grundlohn/Grundgehalt sowie z.B. Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden, im Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet.
Urlaubsgeld (= Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe,14. Monatsgehalt) ist eine Sonderzahlung, die meist im Juni oder Juli zusätzlich ausgezahlt wird. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung, sondern wird im Kollektivvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag geregelt.