Zivil- und Präsenzdienst
Sobald du deinen Arbeitgeber über die Einberufung informierst gilt grundsätzlich ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser kann nur von einem Gericht aufgehoben werden.
Daher gilt: Einberufung immer sofort melden!
Du musst während des Präsenz-/Zivildienstes nicht arbeiten, und die/der Arbeitgeber:in zahlt keinen Gehalt. Du bist aber weiterhin angestellt.
Einen Monat nach Beendigung des Präsenz- bzw. Zivildienstes.
Ausnahmen gibt es bei Zeitsoldaten und kurzen Präsenz- bzw. Zivildienstes
Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Präsenz- oder Zivildienstes muss schriftlich erfolgen. Dabei muss ein Arbeits- und Sozialgericht oder die Arbeiterkammer bestätigen, dass du über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt worden bist.
Nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes musst du wieder arbeiten. Trittst du aus deinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von 6 Werktagen an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.