Grundregeln
Die Regelungen von Überstunden sind sehr umfangreich und unterschiedlich.
Überstundenarbeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird.
Wann müssen Überstunden geleistet werden?
Jugendliche dürfen nicht zu Überstunden heran gezogen werden.
Erwachsende dürfen zur Überstundenarbeit dann herangezogen werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des/der Arbeitnehmers/-in entgegenstehen.
TIPP
Die Beurteilung, wessen Interessen überwiegen, ist im Einzelfall oft schwierig. Kann zwischen dir und deinem Arbeitgeber/-in keine Einigung erzielt werden, solltest du dich mit einer Expertin oder einem Experten der Arbeiterkammer in Verbindung setzen.
Grenzen der Überstundenarbeit
Die Regelungen sind sehr umfangreich. Wenn du Genaueres wissen möchtest kann du dir hier genauere Infos downloaden oder du fragst bei uns nach.
Abgeltung von Überstunden
Die Abgeltung kann sowohl in Geld als auch in Zeitausgleich erfolgen. Überstunden sind grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50 Prozent abzugelten. In vielen Kollektivverträgen ist aber für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ein 100-Prozent-Zuschlag vorgesehen.
Auszahlung von Überstunden
Grundsätzlich sind Überstunden in Geld abzugelten. Es gibt auch hier abweichende Regelungen. Lehrlinge über 18 Jahre erhalten für Überstunden den Facharbeiterlohn oder Angestelltengehalt.