Einberufung sofort melden!
Sobald du deinen Arbeitgeber über die Einberufung informierst gilt grundsätzlich ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser kann nur von einem Gericht aufgehoben werden.
Arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen
Du musst während des Präsenz-/Zivildienstes nicht arbeiten, und der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Du bist aber weiterhin angestellt.
Wann endet mein Kündigungs- und Entlassungschutz?
Einen Monat nach Beendigung des Präsenz- bzw. Zivildienstes
Ausnahmen gibt es bei Zeitsoldaten und kurzen Präsenz- bzw. Zivildienstes
Einvernehmliche Auflösung
Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Präsenz- oder Zivildienstes muss schriftlich erfolgen. Dabei muss ein Arbeits- und Sozialgericht oder die Arbeiterkammer bestätigen, dass du über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt worden bist.
Arbeitspflicht nach Ende des Präsenzdienstes
Nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes musst du wieder arbeiten. Trittst du aus deinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von sechs Werktagen an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.