Reisen
Ein cooler und erholsamer Urlaub – wer wünscht sich das nicht? Doch was ist, wenn nicht alles so klappt wie geplant?
Wir wollen nicht schwarzmalen, aber es kann viel schief gehen: Du musst stornieren, weil etwas dazwischenkommt. Der Flug ist überbucht. Dein Hotel ist ganz anders als der Reiseveranstalter versprochen hat. Dein Gepäck ist weg. Oder du wirst krank.
Wenn du deinen Urlaub absagst, kann dein Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen – die sogenannte Stornogebühr. Die Kosten werden meistens in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt und werden höher, je näher der Reisetermin rückt. Sag also am besten so schnell wie möglich ab, am besten schriftlich und per eingeschriebenen Brief!
Es gibt auch Versicherungen, die (einen Teil) deiner Stornokosten in bestimmten Fällen übernehmen. Überleg dir also, ob es sinnvoll ist, eine Versicherung abzuschließen bzw. informiere dich, was deine bestehende Versicherung übernimmt.
Anders sieht es aus, wenn du aufgrund von plötzlichen und unerwarteten Gefahren am Urlaubsort (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg) den Urlaub nicht antrittst. Dann musst du unter bestimmten Voraussetzungen keine Stornogebühren zahlen. Informiere dich bei uns.
Schon vor Abflug kann es verschiedene Probleme geben, die auch zu unterschiedlichen Rechten für dich führen:
- Überbuchter oder abgesagter Flug
In der Regel kannst du zwischen Rückerstattung, andere Beförderung oder Umbuchung wählen. Zusätzlich gibt es eine Entschädigung.
- Verspäteter Flug
Je nach Dauer der Verspätung hast du das Recht auf Mahlzeiten, Hotelunterbringung oder Vertragsrücktritt. Zusätzlich kann sich auch eine Entschädigungszahlung ergeben.
Was ist zu tun, wenn dein Gepäck verloren geht?
- Melde dich sofort beim Lost-and-Found-Schalter am Flughafen
- Fülle das Formular „Property Irregularity Report“ aus
- Verlange Ersatzeinkäufe für dringend benötigtes Gepäck
- Fordere bei Bedarf Schadenersatz für Gepäck, das nicht mehr auftaucht
- Melde beschädigtes Gepäck innerhalb von 7 Tagen
Ist der Urlaub selbst eine Enttäuschung?
- Zu Mängeln am Urlaubsort zählen z. B. Baustellenlärm, ein verschmutztes Zimmer, eine Überbuchung des Hotels oder andere Abweichungen von den Vereinbarungen.
- Teile den Mangel sofort dem Reiseveranstalter mit und lass dir die Reklamation schriftlich bestätigen.
- Sammle Beweise für deine Beschwerde (Bestätigung des Hoteliers, Zeugen, Fotos, Videoaufnahmen, etc.)
- Verlange Beseitigung des Mangels.
- Wenn keine Beseitigung möglich ist, verlange eine Preisminderung.
Beachte, dass für deine Rechte bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Frag also am besten bei uns nach.