Shopping - Rechte und Tipps
Welche Rechte habe ich beim Shoppen? Worauf muss ich achten? Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.
Online-Anbieter sind verpflichtet, dich klar zu informieren. Bei einer kostenpflichtigen Bestellung musst du um deine ausdrückliche Zustimmung gebeten werden. Erst durch Klicken eines Bestellknopfes mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“, „jetzt zahlen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung bist du an eine kostenpflichtige Bestellung gebunden. Formulierungen wie „bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ reichen nicht!
Wenn du mit der bestellten Ware nicht zufrieden bist, nutze dein Rücktrittsrecht. Ab Erhalt der Ware kannst du innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Aber Achtung, das gilt nicht für alles, z.B. nicht für Konzert- und Flugtickets, entsiegelte Datenträger oder speziell auf deinen Wunsch angefertigte Ware, usw.
Achtung: Gefälschte Internet-Verkaufsplattformen sehen oft täuschend echt aus und locken mit günstigen Angeboten. Immer öfter kommt es vor, dass nach einer Bestellung bei diesen „Fake Shops“ nur minderwertige Ware oder trotz Vorauszahlung gar keine Lieferung kommt. Die Durchsetzung von Konsumentenrechten ist gegenüber diesen Betrügern meist unmöglich. Umso wichtiger ist es deswegen, erst gar nicht darauf hereinzufallen.
Wenn du noch nicht volljährig bist, gelten für dich als Konsument:in eigene Regeln.
- Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du nur Kleinigkeiten kaufen. Geschäfte mit höheren Preisen darfst du nur abschließen, wenn deine Eltern zustimmen.
- Zwischen 14 und 18 Jahren darfst du mit deinem Taschengeld oder deinem selbst verdienten Geld einkaufen. Geht es aber um Waren, die du dir eigentlich gar nicht leisten könntest, so brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, damit das Geschäft gültig wird. Stimmen deine Eltern nicht zu, können sie das bereits angezahlte Geld vom Geschäft zurückverlangen.
Du hast etwas gekauft, das dir nun doch nicht gefällt? Die gekaufte Ware ist beschädigt und das ist dir erst zuhause aufgefallen? Kannst du die Ware einfach umtauschen?
Das kommt darauf an, warum du umtauschen möchtest. Einfach so, weil es dir nicht gefällt, oder weil du es wo anders billiger gefunden hast, geht das nicht. Beim Online-Shopping gibt es zwar ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (Achtung, es gibt Ausnahmen), in Geschäften vor Ort hast du aber kein allgemeines, gesetzliches Rückgaberecht. Eine Rücknahme der Ware erfolgt dort in der Regel nur freiwillig.
Wenn die Ware allerdings einen Schaden hat, kommt dein Recht auf Gewährleistung ins Spiel. Dann muss deine Ware repariert oder ausgetauscht werden.
Verwechsle deine gesetzliche Gewährleistung allerdings nicht mit der Garantie. Garantie ist ein freiwilliges „Zuckerl“ des Herstellers oder des Händlers. Auf die Gewährleistung hast du aber einen gesetzlichen Anspruch. D.h. im Gewährleistungsfall muss der Händler bzw. der Hersteller sich an die gesetzlichen Regeln halten und kann dich nicht so einfach abwimmeln.
Die gute Nachricht: Gutscheine können nicht verfallen, sondern sind grundsätzlich 30 Jahre gültig! Wenn eine Firma deinen Gutschein nicht mehr nehmen will, melde dich bei uns. Schwierig wird es aber bei Gutscheinen von Firmen, die in Konkurs gehen. Die insolvente Firma darf die Gutscheine nicht mehr annehmen. Du kannst die Forderung aus dem Gutschein zwar im Insolvenzverfahren anmelden, für die Forderungsanmeldung wird aber eine Gebühr von 23 Euro fällig. Bevor du das machst, informiere dich am besten bei uns.