Mehrere hundert oder gar tausend Euro für das Internet am Handy: viele Konsumenten/-innen haben sich in den vergangenen Jahren an uns von der AK gewandt, weil die Rechnung extem hoch war. Oft war es den Betroffenen unerklärlich, wie es dazu gekommen war - es gab keine Warnung. Unser Einsatz hat was gebracht: Die Regulierungsbehörde RTR hat verordnet, dass ab 60 Euro Schluss ist mit der Verrechnung von nach Verbrauch verrechneten Datendiensten!
Kostenbeschränkung schützt vor Horror-Rechnungen
Nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat die Regulierungsbehörde RTR eine Kostenbeschränkungsverordnung erlassen.
Sie schreibt vor, dass dich dein Betreiber spätestens dann warnen muss, wenn für die Nutzung von Datendiensten– zusätzlich zu einem möglichen Grund- oder Paketentgelt – ein Betrag von 30 Euro angefallen ist.
Erreicht dieser Betrag 60 Euro, darf dir der Betreiber keine weiteren Kosten mehr verrechnen.
Dein Anbieter hat dann die Wahl, dir den Dienst bis zum Ende der Rechnungsperiode zu sperren oder die weitere Nutzung kostenlos zu ermöglichen. Dabei wird manchmal die Bandbreite beschränkt und die Internetverbindung langsamer.
Der Mobilfunk-Betreiber muss dich jedenfalls über seine Schritte informieren.
Kommt es zur Sperre oder Bandbreitenbeschränkung , darf sie nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch wieder aufgehoben werden – dann dürfen aber auch wieder die Kosten laut Tarif verrechnet werden.
Auf den Schutz der Verordnung kannst du übrigens auch zur Gänze verzichten – aber nur über deinen ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch.
Kostenbremse gibt es auch im Ausland
Die Kostenbeschränkungsverordnung gilt ausschließlich im Inland und für mobile Datendienste, also beim Internetsurfen über Mobilfunknetze (Ausnahme: Wertkarten). Im Ausland schützt dich die EU-Datenroamingverordnung, die ebenfalls Warnungen sowie bei 60 Euro für mobile Datendienste eine automatische Sperre vorsieht. Große Vorsicht ist allerdings in Flugzeugen und auf Schiffen geboten! Hier gilt die Verpflichtung zur Sperre nicht.
Kostenlose Sperre von mobilen Datendiensten möglich
Als Konsument/-in hast du das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Sperre von (verbrauchsabhängig verrechneten) Datendiensten zu veranlassen.