Lohn/Gehalt
Dein Lohn bzw. Gehalt gehört zu den wichtigsten Punkten deines Arbeitsvertrags. Du musst spätestens mit deiner monatlichen Lohn- bzw. Gehaltszahlung auch eine monatliche Lohnabrechnung bekommen. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, musst du eine Endabrechnung erhalten. Prüfe deine Abrechnungen immer gut.
Wenn dir etwas seltsam vorkommt, frag bei uns nach.
Für die meisten Arbeitsverhältnisse gilt ein Kollektivvertrag (kurz KV). Du musst abhängig von deiner Tätigkeit richtig in dem Lohnschema deines Kollektivvertrags eingestuft werden. Dein KV bestimmt also, wie viel Geld du mindestens bekommen musst. Wenn du denkst, dass du nicht richtig eingestuft bist, frag bei uns nach.
Der KV regelt außerdem dein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, jährliche Lohnerhöhungen und vieles mehr. Die Gewerkschaften handeln diese wichtigen Regelungen jedes Jahr mit den Arbeitergeber:innen aus. Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge.
Falls für dich kein KV gilt, musst du dir Lohn bzw. Gehalt frei mit deiner /deinem Arbeitgeber:in vereinbaren.
In Stellenanzeigen, Kollektiv- und Arbeitsverträgen ist das Gehalt/der Lohn höher als das Geld, das du ausbezahlt bekommst? Keine Sorge, das liegt daran, dass der sogenannte „Bruttobezug“ angegeben wird, du aber den „Nettobezug“ bekommst.
Zur Unterscheidung:
- Brutto: Lohn/Gehalt, von dem noch die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und weitere Abgaben berechnet und abgezogen werden. Hiervon hängt beispielsweise die Höhe deiner Pension, deines Krankengeldes oder deines Arbeitslosengeldes ab.
- Netto: Auszahlungsbetrag, von dem die oben genannten Abgaben bereits abgezogen worden sind. Dieses Geld bekommst du auf dein Bankkonto überwiesen oder bar auf die Hand.
Der KV regelt außerdem dein Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, jährliche Lohnerhöhungen und vieles mehr. Die Gewerkschaften handeln diese wichtigen Regelungen jedes Jahr mit den Arbeitergeber:innen aus. Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge.
Falls für dich kein KV gilt, musst du dir Lohn bzw. Gehalt frei mit deinem/deiner Arbeitgeber/-in vereinbaren.
Du verdienst entsprechend dem Kollektivvertrag? Dann hast du mit zunehmenden Arbeitsjahren Anspruch auf die meist jährliche Gehalts- und Lohnerhöhung, die deine Gewerkschaft durchgesetzt hat.
Alle weiteren Wünsche auf Lohnerhöhung musst du mit deiner/deinem Arbeitgeber:in vereinbaren.