Pflichtpraktikum und Ferialjob

Ferialjob und Pflichtpraktikum sind nicht das Gleiche

Ferialjob

Wenn du in den Ferien arbeitest, um Geld zu verdienen, hast du ein ganz „normales“, befristetes Arbeitsverhältnis. Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben.

Pflichtpraktikum

In bestimmten Schulen sieht der Lehrplan dies vor, damit du praktische Erfahrungen sammelst. In welchem Schuljahr das ist, hängt vom Schultyp ab. In der Regel handelt es sich bei einem Pflichtpraktikum um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es gibt allerdings Ausnahmen in denen Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis sind. Dann gelten folgende Infos nicht. Bitte frag bei uns nach, wenn du dir nicht sicher bist.

Vor dem Arbeitsbeginn

Mach eine schriftliche Vereinbarung über die wichtigsten Punkte: 

  • Dauer des Ferialjobs/des Praktikums
  • Bezahlung
  • Tätigkeiten
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
 
Während des Ferialjobs/Pflichtpraktikums
  • Die Firma muss dich bei der österreichischen Gesundheitskasse anmelden.
  • Du hältst dich an deine schriftlichen Vereinbarungen (Arbeitszeit, Tätigkeiten).
  • Du schreibst deine täglichen Arbeitszeiten und Pausen auf – für den Fall, dass es im Nachhinein zu Streitereien kommen sollte.
  • Du weißt, wer dir bei Fragen oder Problemen hilft (Betriebsrat in der Firma, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft).
  • Du bekommst das vereinbarte Entgelt (Lohn/Gehalt) und eine Abrechnung (Lohnzettel).
Nach Ende des Ferialjobs/Pflichtpraktikums
  • Die Firma muss dir eine Endabrechnung übermitteln. Anhand dieser Abrechnung überprüfst du, ob du alles ausbezahlt bekommen hast, was dir zusteht (Arbeitszeit inklusive Überstunden, etwaige Zuschläge, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Wir helfen dir auch gerne bei der Überprüfung.
  • Unterschreibe keine Vereinbarung, die dir seltsam vorkommt oder von der du nicht weißt, worum es geht (z.B. „Verzichtserklärung“).
  • Hol dir Anfang des nächsten Jahres die Lohnsteuer vom Finanzamt (Lohnsteuerausgleich).
Entlohnung

In den meisten Fällen steht dir die Bezahlung nach Kollektivvertrag zu. Wie viel das ist, ist je nach Branche unterschiedlich. Frag am besten einfach bei uns nach.

Achtung:

Gerade bei Praktika wird oft nur ein minimales Taschengeld angeboten. Wenn du während des Praktikums aber einen fixen Arbeitsort und fixe Arbeitszeiten hast und du den Anweisungen des Arbeitgebers folgen musst, bist du in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis – und hast daher Anspruch auf den Lohn bzw. das Gehalt laut Kollektivvertrag. Außerdem steht dir Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu und du hast Anspruch auf Urlaubstage.

Zu den Links

Icon Wegweiser

Arbeiten in den Ferien

Noch mehr Tipps rund um Ferialjobs und Pflichtpraktika und genauere Infos findest du auf der Seite der Arbeiterkammer.

Das könnte dich auch interessieren.

Arbeitszeit und Überstunden
Lohnsteuerausgleich